Autobahnvignette Schweiz (2026)
Für die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Nationalstrassen ist eine einheitliche Jahresvignette erforderlich.
- Preis: CHF 40.–
- Gültigkeit: 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres
- Fahrzeuge: PKW, Motorräder, Anhänger (jeweils eigene Vignette)
- Keine Unterschiede nach Fahrzeugtyp oder Kanton
- Form: Klebevignette oder E-Vignette
Hinweis: Es gibt keine Kurzzeit-, Wochen- oder Monatsvignetten. Auch Fahrzeuge mit Anhänger benötigen lediglich eine Vignette pro Fahrzeug.
Sondermauten & kostenpflichtige Tunnel
Zusätzlich zur Vignette existieren einzelne Tunnel und Strecken, für die separate Gebühren erhoben werden.
| Tunnel / Strecke | Kosten PKW | Kosten LKW | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Großer St. Bernhard-Tunnel | ca. CHF 30–50 | ca. CHF 90+ | Internationale Verbindung (CH–IT) |
| Munt-la-Schera-Tunnel | ca. CHF 15–20 | ca. CHF 40 | Engadin ↔ Livigno |
| Vereina-Tunnel | Autozug-Tarif | Autozug-Tarif | Bahntransport (keine klassische Maut) |
| Lötschberg-Tunnel | Autozug-Tarif | Autozug-Tarif | Bahntransport |
| Gotthard-, San-Bernardino-, Gubrist-, Ceneri-Tunnel | inkl. Vignette | LSVA-pflichtig | Keine Zusatzmaut für PKW |
Preise können saisonal variieren und sind abhängig von Fahrzeugklasse und Einzelfahrt.
Schwere Fahrzeuge (über 3,5 t)
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen nicht der Vignettenpflicht, sondern der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).
- Abrechnung nach gefahrenen Kilometern
- Abhängig von Gewicht und Emissionsklasse
- Gilt auf allen öffentlichen Straßen